Sicherheitstechnische Betreuung

Wir unterstützen Ihre interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten. Hierbei führen wir gemeinsame Begehungen durch, erstellen umfassende Berichte und beraten Sie und Ihren Betrieb bei sicherheitstechnischen Fragestellungen. Außerdem erstellen wir für Sie Maschinenbetriebs- und Arbeitsanweisungen.

Gefährdungsbeurteilung

Wir erstellen zusammen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern arbeitsplatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen gemäß den Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, dem Bundesberggesetz und der Betriebssicherheitsverordnung.

Schulungen und Unterweisungen

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zu den Gefährdungen am Arbeitsplatz, zum Umgang mit Flurförderzeugen und sicherheitstechnischen Spezialthemen wie z. B. Maschinenkonformität oder Gefahrstoffrecht durch.

Gefahrstoffmanagement

Wir erstellen Gefahrstoffbetriebsanweisungen und führen das Gefahrstoffkataster für Ihren Betrieb. Außerdem unterstützen wir bei den gesetzlich vorgeschriebenen Substitutionsprüfungen und der Erfüllung der Anforderungen aus dem aktuellen Gefahrstoffrecht.

Sicherheitstechnische Bewertung vom Maschinen und Anlagen

Wir überprüfen Ihre Maschinen und Anlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz und Maschinenrichtlinie. Neben der technischen Beurteilung von Maschinen zur Erfüllung der gültigen Gesetze und Normen, geben wir Hinweise, wie mit praxisorientierten Mitteln der Stand der Technik erreicht werden kann.

Arbeitssicherheitsmanagement

Wir überprüfen Ihre Arbeitsschutzorganisation und schaffen zusammen mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Voraussetzungen für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach DIN EN ISO 450001, SCC oder dem Gütesiegel „Arbeitsschutz mit System“ der Berufsgenossenschaften. Dabei helfen wir Ihnen bei der Schaffung einer praktikablen Arbeitsschutzstruktur zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens. Neben der inhaltlichen Vorbereitung durch intensive Datenaufnahmen und Erstellung einer Dokumentation, führen wir auch die vorbereitenden Schulungen und internen Audits durch.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir übernehmen die Tätigkeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß Arbeitssicherheitsgesetz. Hierbei stellen wir Ihnen einen fachkompetenten Berater zur Seite, der diese Aufgaben vollumfänglich oder zur Unterstützung Ihrer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt.

Neben regelmäßigen Begehungen und der Teilnahme an den ASA-Sitzungen, sorgen wir für ein umfassendes Berichtswesen, kümmern uns um die Durchführungen der gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen und Unterweisungen Ihrer Beschäftigten, unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie der Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters und der dazugehörigen Gefahrstoffbetriebsanweisungen nach den neusten gültigen Regelwerken.

Arbeitsschutzmanagementbeauftragter

Bei der Übernahme der Aufgaben des Arbeitsschutzmanagementbeauftragten stehen Ihnen unter Berücksichtigung der Regelungen der DIN EN ISO 450001 ordnungsgemäß ausgewählte und hochqualifizierte Berater zur Verfügung. Der Arbeitsschutzmanagementbeauftrage wird die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen bei allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutz beraten und unterstützen.

Bei der Beratung des im Unternehmen einzuführenden bzw. eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems sind insbesondere folgende Leistungen umfasst:

  • die Erstellung, Überarbeitung und Anpassung der Managementdokumentation,
  • die Durchführung interner Audits sowie deren Dokumentation und Auswertung,
  • die Begleitung der Überwachungs- und Zertifizierungsaudits sowie die Auswertung der Auditberichte,
  • die zur Aufrechterhaltung des Managementsystems erforderlichen Schulungendie
  • Unterstützung bei der Erstellung der Managementbewertung.